Behandlungskosten
Kostenübernahme durch private Krankenkassen
Viele private Krankenkassen decken eine Reihe naturheilkundlicher Thaarpieformen ab. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBuH) und hängt von der Behandlungsform ab.
Privat- und Zusatzversicherte sollten vor der Aufnahme einer Behandlung bei ihrer Versicherung nachfragen, ob die Kostenübernommen werden.
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
Leider übernehmen gesetzliche Kranken in der Regel keine Kosten für einen Heilpraktiker. Bitte klären Sie den Sachverhalt im Einzelnen mit Ihrer gesetzlichen Krankenkassen.
Helfen kann hier eine Zusatzversicherung. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die auch die Behandlung eines Heilpraktikers abdecken.

Susanne Schwertheim
Heilpraktikerin
Goezstraße 26
70599 Stuttgart
Tel. 0711 / 50479987
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